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    Förderung

    BAFA-Beratungsförderung verlängert: Das ändert sich ab 2027 für KMU

    30. Oktober 2026 Oliver Robert Liefke, M.Sc. 2 Min. Lesezeit
    Weiße Strichzeichnung: eine offene Hand hält ein Herz mit Euro-Zeichen, dahinter ein weiteres Herz – auf dunkelblauem, fein gerahmtem Grund als Sinnbild für staatlich geförderte Unternehmensberatung
    Inhaltsverzeichnis

    Gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU um zwei Jahre verlängert. Das BAFA bezuschusst damit weiterhin externe Beratung – zum Beispiel zu Marketing, Vertrieb, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung. Mit der Verlängerung kommen einige Änderungen, die für alle Anträge ab dem 1. Januar 2027 gelten. Hier erfährst du, was das für dich bedeutet.

    1. Die Eckdaten der Verlängerung

    • Laufzeit: Die Richtlinie gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.
    • Kontingent unverändert: Weiterhin zwei geförderte Beratungen pro Jahr und maximal fünf während der gesamten Laufzeit – der Verlängerungszeitraum zählt jetzt mit.
    • Neue Regeln: gelten für alle Zuschussanträge ab dem 1. Januar 2027.

    2. Achtung: Die Frist wird gegen Ende knapp

    Normalerweise hast du nach der Beratung sechs Monate Zeit, den Verwendungsnachweis einzureichen. Da die Richtlinie aber am 31. Dezember 2028 endet, schrumpft diese Frist gegen Ende. Wer erst Ende 2028 einen Antrag stellt, muss Beratung, Zahlung und Nachweis bis zum Jahresende abgeschlossen haben. Unser Tipp: Plane geförderte Beratungen lieber früh ein.

    3. Weniger Bürokratie

    • Kein Regionalpartnergespräch mehr: Das Pflichtgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner entfällt – und damit auch das Bestätigungsschreiben, das bisher innerhalb der Vorlagefrist eingereicht werden musste.
    • Weniger Formulare: EU-KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Charta der Grundrechte der EU stecken jetzt direkt im Verwendungsnachweisformular. Unterschrieben werden müssen nur noch das Verwendungsnachweisformular (von dir) und der Beratungsbericht (von dir und der Beratung).
    • Einfacherer Zahlungsnachweis: Statt eines Kontoauszugs reicht jetzt auch eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige – wenn Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum zu sehen sind. Kontoauszug oder Bankbestätigung bleiben möglich. Wichtig: Prüfstellen können den regulären Kontoauszug nachfordern; wer ihn dann nicht liefert, riskiert die Ablehnung.

    4. Was neu verpflichtend wird

    Ab Januar 2027 müssen sich alle antragstellenden Unternehmen digital über ELSTER oder BundID authentifizieren. Wenn du noch kein ELSTER-Unternehmenskonto hast, lohnt es sich, das jetzt einzurichten – die Freischaltung dauert erfahrungsgemäß ein paar Tage.

    5. Klarstellungen ohne große Auswirkung

    • Die Beratungsdauer wird nicht mehr in „fünf Tagen“, sondern in 40 Stunden angegeben.
    • Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug ist die Mehrwertsteuer zuschussfähig – das war schon Praxis und steht jetzt in der Richtlinie.
    • Regeln zu Mitwirkungspflichten und Datenspeicherung wurden präzisiert.
    • Die BAFA-Merkblätter (Antragsberechtigte KMU; Beratungsinhalte und Beratungsbericht; Zuschuss, Zahlung und Nachweis) wurden aktualisiert – nutze nur noch die neuen Versionen.

    6. Deine Checkliste für 2027

    1. ELSTER- oder BundID-Zugang für dein Unternehmen einrichten.
    2. Prüfen, wie viele geförderte Beratungen du schon genutzt hast (max. fünf insgesamt).
    3. Beratungsthemen für 2027 und 2028 früh festlegen – nicht bis Ende 2028 warten.
    4. Nach der Zahlung eine vollständige Umsatzanzeige oder einen Kontoauszug sichern.
    5. Die aktuellen Merkblätter unter bafa.de/unb lesen.

    Wie wir dich unterstützen

    Ob Marketingstrategie, Vertrieb im Handel, Green Claims oder KI-gestützte Prozesse: Viele unserer Themen eignen sich für eine geförderte Beratung. Sprich uns an – wir klären gemeinsam, wie du die Förderung sinnvoll nutzt. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.

    Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Information des BAFA (Referat 413 – Beratungsförderung) zusammen und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der Richtlinientext unter bafa.de/unb.

    Quelle

    • BAFA, Referat 413: Information zur Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (2026), www.bafa.de/unb
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