Green Claims in der Praxis: So machst du deine Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher

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„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig produziert“ – solche Versprechen sind überall: auf Verpackungen, in Onlineshops, in Newslettern und auf Messen. Doch genau diese Begriffe bringen Marken in der DACH-Region zunehmend in rechtliche Schwierigkeiten. Abmahnungen, Bußgelder und imageschädigende Verfahren häufen sich. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was hinter den Green-Claims-Regeln steckt, welche Aussagen besonders riskant sind und wie du deine Kommunikation Schritt für Schritt absicherst – ohne auf grüne Botschaften verzichten zu müssen.
Warum Green Claims gerade jetzt brisant sind
Verbraucher:innen wollen nachhaltig einkaufen – und Studien zeigen, dass Umweltaussagen Kaufentscheidungen stark beeinflussen. Genau deshalb schauen Wettbewerber, Verbraucherverbände und Behörden genauer hin. In Deutschland werden irreführende Umweltwerbung und nicht belegbare Claims regelmäßig abgemahnt, etwa von der Wettbewerbszentrale oder vzbv. Prominente Verfahren – etwa gegen „klimaneutrale“ Lebensmittel oder „CO₂-neutrale“ Flüge – haben gezeigt: Auch große Marken sind nicht geschützt.
Gleichzeitig verschärft die EU die Spielregeln: Die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) verbietet ab September 2026 eine ganze Reihe generischer Umweltaussagen, wenn sie nicht nachgewiesen sind – darunter pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „klimaneutral“ auf Basis bloßer CO₂-Kompensation. Die geplante Green-Claims-Richtlinie geht noch weiter und verlangt eine unabhängige Prüfung, bevor bestimmte Umweltaussagen überhaupt verwendet werden dürfen.
Die drei Risikozonen deiner grünen Kommunikation
1. Generische Claims ohne Beleg
„Nachhaltig“, „grün“, „umweltschonend“ – solche Worte sind vage und kaum belegbar. Gerichtlich gilt: Wer einen allgemeinen Umweltvorteil behauptet, muss ihn über den gesamten Lebenszyklus des Produkts nachweisen können. Das schafft fast niemand. Die Folge: Diese Begriffe gelten praktisch als verbrannt, solange du sie nicht präzise einordnest.
2. Klimaneutralität durch Kompensation
„Klimaneutral dank Zertifikaten“ war jahrelang Standard. Nach der EmpCo-Richtlinie ist genau das künftig verboten: Wer „klimaneutral“ sagt, darf sich nicht auf Ausgleichszahlungen berufen. Auch heute schon verlangen Gerichte, dass direkt am Produkt erklärt wird, ob Neutralität durch Vermeidung oder Kompensation erreicht wird – ein Hinweis auf einer Unterseite reicht nicht.
3. Selbstgebaute Siegel und Labels
Eigene Nachhaltigkeits-Labels ohne unabhängige Zertifizierung sind ein klassischer Abmahngrund. Ein selbst entworfenes „Eco-Siegel“ suggeriert eine Prüfung, die nicht stattgefunden hat. Erlaubt bleiben nur Labels, die auf einem transparenten, von Dritten kontrollierten Zertifizierungssystem beruhen.
Was du stattdessen sagen darfst – und wie
Die gute Nachricht: Nachhaltigkeitskommunikation ist nicht verboten, sie muss nur präzise werden. Drei Grundregeln helfen dir dabei:
- Sei konkret statt generell. Statt „umweltfreundliche Verpackung“ lieber: „Der Becher besteht zu 100 % aus recyceltem PET.“ Je spezifischer die Aussage, desto leichter ist sie zu belegen.
- Belege jede Aussage. Lege für jeden Claim einen Nachweis in deiner internen Akte ab: Zertifikate, Prüfberichte, Lieferantenerklärungen, Berechnungen. Wenn du keinen Beleg hast, formuliere um oder lasse die Aussage weg.
- Ordne den Kontext ein. Wenn sich dein Claim nur auf einen Teil des Produkts oder der Lieferkette bezieht, sage das deutlich – direkt am Claim, nicht irgendwo im Kleingedruckten.
Deine 7-Punkte-Checkliste für rechtssichere Green Claims
- Bestandsaufnahme: Sammle alle Umweltaussagen – Website, Shop, Verpackungen, Newsletter, Social Media, Anzeigen.
- Risiko einstufen: Markiere generische Begriffe („grün“, „nachhaltig“, „klimaneutral“) als kritisch.
- Nachweise prüfen: Gibt es für jeden Claim einen aktuellen, belastbaren Beleg? Ist er abgelaufen oder fehlt er?
- Umformulieren: Ersetze vage Claims durch konkrete, messbare Aussagen mit klarer Reichweite.
- Kompensation offenlegen: Wenn du mit CO₂-Ausgleich arbeitest, kommuniziere transparent, was vermieden und was kompensiert wird – und bereite dich auf das kommende Verbot vor.
- Siegel prüfen: Nutze nur anerkannte, unabhängig zertifizierte Labels und entferne selbstgebaute Siegel.
- Laufend überwachen: Claims veralten. Zertifikate laufen ab, Produkttexte ändern sich, neue Regeln treten in Kraft. Baue eine regelmäßige Prüfung in deinen Marketing-Alltag ein.
Green Claims als Chance statt Risiko
Wer seine Umweltkommunikation sauber aufstellt, gewinnt doppelt: Du reduzierst das Abmahnrisiko – und du gewinnst Vertrauen. Gerade im Bio- und Nachhaltigkeitssegment sind Kund:innen sensibilisiert und honorieren ehrliche, konkrete Aussagen mehr als große Versprechen. Ein nachweisbarer Claim wie „Dose aus 100 % Recycling-Aluminium, hergestellt in Deutschland“ verkauft besser als ein inhaltsleeres „grün“.
Und: Mit den kommenden EU-Regeln wird die Nachweispflicht ohnehin zum Standard. Marken, die jetzt ihre Claims, Nachweise und Prozesse ordnen, sind der Regulierung voraus – und können das im Wettbewerb als Qualitätsmerkmal nutzen.
Wie wir dich dabei unterstützen
Bei Better Now prüfen wir deine grünen Aussagen systematisch: vom Onlineshop über Verpackungen bis zum Newsletter. Mit unserem ClaimSafe-Verfahren bekommst du zu jeder Aussage eine klare Ampel, die benötigten Nachweise und einen Vorschlag für eine rechtssichere Umformulierung – inklusive laufender Überwachung, damit neue Produkttexte nicht unbemerkt zum Risiko werden.
Du willst wissen, wie riskant deine aktuellen Claims sind? Sprich uns an – wir starten mit einer kompakten Erstprüfung deiner wichtigsten Seiten.
Quellen und weiterführende Links
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers, EmpCo)
- Europäische Kommission: European Green Deal
- Umweltbundesamt: Grüne Produkte & Green Claims
- Wettbewerbszentrale – Abmahnpraxis zu Umweltwerbung
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Prüfung einzelner Claims empfehlen wir die Einbindung einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei.
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