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    Nachhaltigkeitskommunikation

    Green Claims Richtlinie zurückgezogen: Was ab dem 27. September 2026 wirklich für deine Werbung gilt

    08. September 2026 Better Now 4 Min. Lesezeit
    Green Claims Richtlinie zurückgezogen: Was ab dem 27. September 2026 wirklich für deine Werbung gilt
    Inhaltsverzeichnis

    Green Claims Richtlinie zurückgezogen: Was ab dem 27. September 2026 wirklich für deine Werbung gilt

    Warum die Green Claims Richtlinie nicht kommt — und du trotzdem handeln musst

    Wenn du in den letzten Monaten gelesen hast, dass ab September 2026 die „EU Green Claims Richtlinie“ gilt, dann ist das so nicht richtig. Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die Green Claims Directive im Juni 2025 zurückgezogen. Verbindlich wird stattdessen eine andere Richtlinie — und die ist längst beschlossen.

    Die Rede ist von der EmpCo-Richtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie ändert die UGP-Richtlinie, wird in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Für dich heißt das: Der Stichtag im Kalender stimmt, der Name der Richtlinie in den meisten Artikeln nicht.

    1. Was sich zum 27. September 2026 wirklich ändert

    Die EmpCo-Richtlinie war bis zum 27. März 2026 in nationales Recht zu überführen, angewendet wird sie ab dem 27. September 2026. Ab diesem Tag gelten die neuen Vorgaben für Werbung, Verpackungen und Onlineshops — und zwar auch für Material, das zu diesem Zeitpunkt bereits im Umlauf ist.

    1.1 Generische Umweltaussagen ohne Nachweis

    Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“ oder „klimafreundlich“ sind künftig unzulässig, wenn du für das beworbene Produkt keine anerkannte, herausragende Umweltleistung nachweisen kannst. Der schöne Claim allein trägt nicht mehr.

    1.2 Klimaneutralität durch Kompensation

    Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“, die sich allein auf den Kauf von Kompensationszertifikaten stützen, fallen künftig unter die Verbotsliste. Du darfst weiterhin kompensieren — du darfst daraus nur kein Produktversprechen mehr bauen.

    1.3 Eigene Siegel und Nachhaltigkeitslabels

    Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem staatlichen System oder einem zertifizierten Prüfsystem beruhen. Das selbst gestaltete Blatt-Logo auf der Verpackung ist damit Geschichte.

    1.4 Aussagen über die Zukunft

    Versprechen wie „bis 2035 klimaneutral“ brauchen einen klaren, überprüfbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und regelmäßiger unabhängiger Kontrolle. Eine Absichtserklärung reicht nicht.

    2. Was die zurückgezogene Green Claims Richtlinie gebracht hätte

    Die Green Claims Directive war als eigener Rechtsakt geplant und hätte eine verpflichtende Vorabprüfung jeder Umweltaussage durch eine unabhängige Stelle eingeführt. Genau dieser Teil ist mit dem Rückzug entfallen — vorerst.

    2.1 Warum du dich trotzdem nicht zurücklehnen solltest

    Die inhaltlichen Verbote der EmpCo-Richtlinie stehen unabhängig davon. Und Abmahnungen wegen irreführender Umweltwerbung gab es in Deutschland schon vor 2026 reichlich: Der Bundesgerichtshof hat 2024 im Fall eines Süßwarenherstellers entschieden, dass der Begriff „klimaneutral“ nur zulässig ist, wenn direkt in der Werbung erklärt wird, ob er auf Reduktion oder auf Kompensation beruht. Die Richtung ist also längst gesetzt.

    → Praktisch heißt das: Wer erst im September 2026 anfängt, ist zu spät dran, weil Verpackungen und Kampagnen Vorlauf brauchen.

    Dazu im persönlichen Gespräch mehr erfahren — Erstgespräch vereinbaren

    3. Was das für dein Unternehmen bedeutet

    Nimm dir dein bestehendes Material vor: Website, Produktverpackung, Shop-Texte, Social-Media-Profile, Messestand, Pitch-Deck. Jede Umweltaussage darin braucht ab September 2026 eine belastbare Grundlage, die du auf Nachfrage vorlegen kannst.

    3.1 Aussagen inventarisieren

    Leg eine simple Liste an: Welche Umweltaussage steht wo, worauf stützt sie sich, wer im Haus kann sie belegen? Diese Liste ist die halbe Miete — sie zeigt dir sofort, welche Claims du streichen, präzisieren oder mit Daten unterfüttern musst.

    3.2 Vom Slogan zur Spezifik

    Aus „nachhaltige Verpackung“ wird „Verpackung aus 80 Prozent Recyclingmaterial“. Spezifische, überprüfbare Aussagen sind rechtssicherer — und sie überzeugen deine Kund:innen ohnehin mehr als ein Adjektiv, das jede zweite Marke benutzt.

    4. Was das für Agenturen bedeutet

    Die rechtliche Hauptverantwortung liegt beim werbenden Unternehmen. Einen sicheren Hafen gibt es für Agenturen trotzdem nicht: Wer eine Kampagne mit einer unbelegten Umweltaussage konzipiert, gestaltet und ausspielt, kann in die Mithaftung geraten.

    4.1 Verträge und Freigabeprozesse anpassen

    Nimm in deine Verträge auf, dass Kund:innen Nachweise für jede Umweltaussage liefern, bevor sie in einer Kampagne erscheint. Ergänze im Freigabeprozess einen kurzen Claim-Check vor jedem Livegang. Das schützt beide Seiten — und positioniert dich als Partner, der das Thema ernst nimmt.

    5. Fazit: Weniger Behauptung, mehr Beleg

    Die Green Claims Richtlinie ist zurückgezogen, die EmpCo-Richtlinie kommt — und sie verbietet ab dem 27. September 2026 genau die Aussagen, die in den letzten Jahren am beliebtesten waren. Wer heute anfängt, seine Claims zu inventarisieren und mit Daten zu unterlegen, hat bis dahin genug Luft.

    Für uns bei Better Now war Nachhaltigkeitskommunikation nie hübsche Verpackung, sondern die ehrliche Übersetzung dessen, was ein Unternehmen tatsächlich leistet. Die neuen Regeln bereinigen den Markt: Marken, die nur behaupten, verlieren. Marken, die liefern und das belegbar sagen, gewinnen Vertrauen.

    Quellen

    Richtlinie (EU) 2024/825 im Amtsblatt der EU

    Europäische Kommission: Green Claims

    Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2024 – I ZR 98/23 („klimaneutral“)

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